Vorlesung | Pflichtveranstaltung
Internationale Unternehmensbesteuerung
Lerninhalte
- Systematisches Verständnis von miteinander in Beziehung stehender Rechtskreise wie nationales und zwischenstaatliches Recht
- Bilaterale Abkommen
- Vorschriften des supranationalen Rechts in Gestalt der Grundfreiheiten, Verordnungen und Richtlinien
- Handlungsalternativen bei der Gestaltung grenzüber-schreitender Aktivitäten (z.B. Direktgeschäft, Betriebsstätte, Tochterpersonen- oder Tochterkapitalgesellschaft)
- Differenzierung von Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen (Outboundfall) und Inlandsinvestitionen ausländischer Unternehmen (Inboundfall)
- Berücksichtigung komplexer Planungskriterien wie supranationale Vorschriften, das Besteuerungssystem des Auslands oder die Rechtsform des in- bzw. ausländischen Unternehmens
- Systematik und Grundlagen des deutschen Außensteuerrechts sowie die Maßnahmen zur Vermeidung der internationalen Doppel- bzw. Minderbesteuerung
- Bezugnahme auf wegweisende nationale und europäische Rechtsprechung
- Untersuchung der jeweiligen in- und ausländischen Steuerfolgen der grenzüberschreitenden Aktivitäten
- Gegenüberstellung der steuerlichen Belastungsdifferenzen
- Auswirkungen von rechtlichen Normen zur Besteuerung von Gewinnen bzw. zur Berücksichtigung von Verlusten auf die verschiedenen Formen des grenzüberschreitenden Engagements aus betriebswirtschaftlicher Perspektive
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie sind mit den wichtigsten Formen grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeiten vertraut.
- Sie kennen die Ursachen der Doppel- und Minderbesteuerung, die Maßnahmen zu deren Vermeidung sowie die damit verbundenen betriebs- und volkswirtschaftlichen Konsequenzen.
- Sie beschäftigen sich mit dem Einfluss des Abkommensrechts und des Europarechts auf die internationale Unternehmensbesteuerung und dabei ebenso bekannt, wie die umfangreichen diskutieren aktuelle Reformüberlegungen.
- Wegweisende Urteile des internationalen Steuerrechts des BFH und des EuGH sind Ihnen bekannt.
- Sie überschauen die laufende Besteuerung unternehmerischer Gestaltungsalternativen (Direktgeschäft, Betriebsstätte, Tochterpersonen- oder Investoren in Deutschland (Inbound-Investitionen) bzw. inländischer Investoren im Ausland (Outbound-Investitionen).