Vorlesung | Pflichtveranstaltung
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I
Lerninhalte
- Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als relativ junge Teildisziplin der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
- dentifizierung und Analyse von Anreiz- und Verzerrungswirkungen steuerlicher Vorschriften auf betriebswirtschaftliche Entscheidungsprozesse
- Konsequenzen aus Interdependenzen von Besteuerung und Unternehmen
- Grundlegende Quantifizierungsmethoden und analytische Entscheidungsmodelle
- Vertiefung der Hauptaufgaben und Forschungsstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre anhand theoretischer Grundlagen sowie konkreter Praxisfälle
- Systematisierung und Ausnutzung von Wahlrechten bei der Besteuerung
- Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre hinsichtlich verschiedener Erkenntnisobjekte
- Verfahren zur Messung der Steuerbelastung
- Entscheidungsverfahren der Steuerwirkungsanalyse
- Zusammenhang von normativen Kriterien der Entscheidungsneutralität mit modelltheoretischen Ansätzen zur Kenntlichmachung von steuerinduzierten Entscheidungswirkungen
- Analyse von Einflüssen der Besteuerung auf funktionaler (Investitions- und Finanzierungsentscheidungen) als auch auf konstitutiver Ebene (Standort- und Rechtsformwahl)
- Wirkungen der Besteuerung auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
- Vertiefung der gewonnenen Erkenntnisse anhand aktueller, steuerlicher Praxisbeispiele
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Ihnen sind die Hauptaufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre bekannt.
- Sie kennen die Möglichkeiten der Ausnutzung von Wahlrechten im Bezug auf die Besteuerung und Betriebsveräußerung eingehend mit solchen beschäftigt.
- Sie kennen die Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Dabei sind Ihnen insbesondere die Quantifizierungsmodelle vertraut.
- Sie haben sich vertiefend mit den steuerlichen Einflüssen auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen befasst und kennen die analytischen Erklärungsmodelle.
- Sie sind in der Lage, aktuelle steuerliche Problembereiche mit betriebswirtschaftlichen Lösungsansätzen aufzubereiten.