2. Profillinie "Betriebswirtschaftliche Beratung"
Wahlveranstaltung
Investition und Besteuerung
Lerninhalte
Im Fokus der Veranstaltung steht der Steuereinfluss auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen: Der Einfluss der Besteuerung auf die unternehmerischen Investitionsentscheidungen lässt sich über das Konzept der Kapitalkosten erfassen. Die Kapitalkosten sind definiert als diejenige Rendite vor Steuern, die ein marginales Investitionsobjekt vor Steuern mindestens erzielen muss, um für Investoren − verglichen mit der Rendite einer Alternativanlage etwa in festverzinsliche Wertpapiere − gerade noch attraktiv zu sein.
Neben der Entscheidung über Höhe und Art einer Investition kommt es darauf an, ob die Investition über Eigenkapital oder über die Aufnahme von Fremdkapital finanziert wird. Der Einfluss der Besteuerung auf die Finanzierungsentscheidung lässt sich über die Kapitalkosten der beiden Finanzierungswege erfassen. Außerdem ist zu entscheiden, ob eine Investition in einem Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft oder der Personenunternehmung getätigt werden soll.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über die Kapitalkosten können die Steuerwirkungen anhand unterschiedlicher betriebswirtschaftlicher Bewertungskalküle (Kapitalwert, Vermögensendwert und Finanzpläne) analysiert werden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden abschließend in die Unternehmensbewertung übertragen.
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie sind in der Lage mittels des Kapitalkostenkonzepts die Steuerwirkungen aufzuzeigen.
- Sie sind mit den Implikationen vertraut, die sich aus den steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland ergeben.
- Sie kennen die steuerspezifischen Besonderheiten unterschiedlicher Finanzierungsarten und sind in der Lage, deren Vor- und Nachteile abzuwägen.
- Sie können die Auswirkungen steuerlicher Regelungen auf unternehmerische Entscheidungen wie Investitionen, Finanzierung, Rechtsformwahl und Standortwahl (Steuerwirkungen) beurteilen.
- Sie können die Organisation des Controllings zielorientiert gestalten.
- Sie verfügen über Kenntnisse, um mithilfe von Rechenkalkülen die Vorteilhaftigkeit von betrieblichen Entscheidungen zu beurteilen.
- Sie können die analysierten Steuerwirkungen auf den Themenkomplex der Unternehmensbewertung übertragen.