Vorlesung | Pflichtveranstaltung
Handels- und Gesellschaftsrecht
Lerninhalte
- Grundzüge des besonderen Wirtschaftsrechts, insbesondere des Handelsrechts (Sonderprivatrecht der Kaufleute) und des Gesellschaftsrechts (Recht der privaten Personenvereinigungen)
- Abweichungen von der Grundkonzeption des BGB und die daraus resultierenden besonderen Gestaltungsmöglichkeiten
- Identifikation der Vor- und Nachteile bestimmter Gesellschaftsformen in bestimmten Konstellationen
- Erscheinungsformen und die Besonderheiten von verbundenen Unternehmen
- Untersuchung der rechtlichen Fragestellungen im Unternehmensverbund, sog. „Konzernrecht“
- Rechtliche Voraussetzungen für die Umwandlung von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen mitsamt der daraus entstehenden Konsequenzen
- Überblick über das europäische Gesellschaftsrecht und die unionsrechtlichen Gesellschaftsformen
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie erlangen ein grundlegendes Verständnis für juristische (insbesondere zivilrechtliche) Fragestellungen.
- Sie haben einen grundlegenden Überblick über das BGB und erlangen einen vertieften Einblick in die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts und einzelner Vertragstypen.
- Sie kennen sich mit den handelsrechtlichen Grundbegriffen wie Kaufmannseigenschaft, Prokura, Haftung und dem Handelsregister aus.
- Sie sind im Detail vertraut mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen und kennen die juristischen (und insbesondere steuerrechtlich relevanten) Unterscheidungsmerkmale zwischen den einzelnen Kapital- und Personengesellschaftsformen.
- Sie kennen die Besonderheiten des Konzernrechts und haben fundierte Kenntnisse im Umwandlungsrecht als Grundlage und Ausgangspunkt für die folgenden Veranstaltungen zum Umwandlungsrecht als Grundlage und Ausgangspunkt für die folgenden Veranstaltungen zum Umwandlungssteuerrecht