FAQ

Alle Antworten auf Ihre Fragen zum Taxmaster
>>> Frequently Asked Questions

I. Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation

Sie müssen sich online über das Portal der Universität Freiburg „HISinOne“ anmelden und bestimmte Dokumente (Zeugnisse, Urkunden, Lebenslauf etc.) einreichen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Anweisungen der Universität Freiburg unter dem folgendem Link.

Das Studium im Weiterbildungsstudiengang Master of Arts – Taxation kann zum Wintersemester und zum Sommersemester aufgenommen werden. Bewerbungen zur Zulassung zum Studium müssen für das Wintersemester bis zum vorausgehenden 15. September und für das Sommersemester bis zum vorausgehenden 15. März in elektronischer Form bei der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eingegangen sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten auch vor dem 15.09. bzw. 15.03. bereits Rückmeldung, denn ca. alle 2-3 Wochen berät sich der Zulassungsausschuss und teilt das Ergebnis über das Bewerbertool HisInOne mit.

Zunächst müssen Sie sich über das Portal „HISinOne“ für den Studiengang mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Zusage. Ab dann beginnt die Immatrikulationsfrist. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist an der Universität Freiburg immatrikulieren, sind Sie eingeschrieben und werden studentisches Mitglied der Universität Freiburg.

Um nachträglich fehlende Dokumente bzw. Informationen nachzureichen, gibt es die Möglichkeit, Ihren Antrag zu bearbeiten.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen dazu, wie Sie Änderungen in HisInOne vornehmen können.

Nach Erhalt der Zusage beginnt die Immatrikulationsfrist. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist immatrikulieren, sind Sie eingeschrieben. Geben Sie hingegen Ihre Immatrikulationsunterlagen nicht ab, werden Sie nicht in den Studiengang eingeschrieben. Der Gebührenbescheid wird erst nach Immatrikulation ausgestellt und die Zahlung ist beim Start zum Sommersemester bis Anfang April und beim Start zum Wintersemester bis Anfang Oktober fällig. Erfolgt keine Bezahlung, werden Sie ebenfalls nicht eingeschrieben.

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Freiburg ist eine ordnungsgemäße Immatrikulation (Einschreibung). Mit der Immatrikulation werden Sie studentisches Mitglied an der Universität Freiburg.

Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Zulassungsbescheid von der Uni Freiburg, einen Antrag auf Immatrikulation sowie weitere Unterlagen. Informationen über alle für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Service-Center-Studiums.

Die Immatrikulation ist die Voraussetzung zum Studienstart im April (Sommersemester/Präsenz-Studium) oder Oktober (Wintersemester/Online-Studium).

II. Zulassungsvoraussetzungen

Zum Weiterbildungsstudiengang Master of Arts – Taxation wird zugelassen, wer…

1. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften oder in einem gleichwertigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben hat, der einen Leistungsumfang von mindestens 180 ECTS-Punkten hat,

2. über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen” entsprechen, und

3. über nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Nr. 1 erworbene fachrelevante berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr verfügt.

Bei diesem Studiengang handelt es sich um einen Weiterbildungsstudiengang. Das Studium Master of Arts – Taxation wird berufsbegleitend absolviert. Sie haben mit diesem berufsbegleitenden Studiengang die Möglichkeit, zwei Abschlüsse zu erlangen – den Mastertitel der Universität Freiburg und das Steuerberaterexamen. Für die Zulassung ist eine in der Regel einjährige Berufserfahrung nach dem Abschluss des ersten Hochschulstudiums notwendig.

Es ist möglich, mit einer Berufserfahrung von weniger als einem Jahr zum Studium zugelassen zu werden. Hier entscheidet der Zulassungsausschuss nach Bewerbungseingang. Wichtig ist, dass mit Ihrer Berufstätigkeit später die Zulassung zur staatlichen Steuerberaterprüfung erreicht werden kann. Daher sagen wir in der Regel ein Jahr, da Sie durch die Kammer ohne die erforderliche Berufspraxis nicht zum Steuerberaterexamen zugelassen werden. Bei uns können Sie aber auch mit einer Berufserfahrung von wengier als einem Jahr beginnen.

• Bachelor- oder Masterabschluss (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule) mit mindestens 180 ECTS-Punkten,
• Diplom (z. B. Dipl.-Kauffrau/Kaufmann, Dipl.-Betriebswirt/in, Dipl.-Finanzwirt/in, Dipl.-Volkswirt/in, Dipl.-Wirtschaftsjurist/in u. a.),
• Staatsexamen.

III. Das Studium

Sie haben die Möglichkeit, das Studium entweder im Sommersemester zu starten, in dem es in Präsenz in Freiburg stattfindet, oder im Wintersemester, in dem es ausschließlich als Online-Studium angeboten wird.

Das Präsenz-Studium startet jährlich zum Sommersemester (im April) und findet am Standort Freiburg statt. Die ersten acht Präsenzveranstaltungen werden vor Ort in den Räumlichkeiten der Universität Freiburg abgehalten. Die letzten beiden Vorlesungsphasen absolvieren Sie hingegen online.
Das Online-Studium beginnt stets zum Wintersemester (im Oktober). Dabei nehmen Sie an allen Vorlesungen, Prüfungsleistungen und Studienleistungen online von zu Hause aus teil. Die Veranstaltungen finden per Videokonferenz über Zoom statt. Auf der Lernplattform ILIAS stehen Ihnen zudem jederzeit die Unterlagen, Aufzeichnungen und kostenfreien studienbegleitenden E-Learnings der Tax Academy zur Verfügung.
Nach Bestehen aller Prüfungsleistungen wird Ihnen von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg der akademische Grad „Master of Arts“ (abgekürzt: „M.A.“) verliehen.
Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Weiterbildungsstudiengang Master of Arts – Taxation werden in deutscher Sprache durchgeführt. Daher benötigen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache mit mindestens dem Niveau C1.

Theoretisch ist es möglich, dass Sie vom Onlinestudium zum Präsenzstudium wechseln können und auch umgekehrt. Jedoch müssten Sie bei einem Wechsel mit einer Verzögerung um ein Semester rechnen, da die Präsenzphasen immer im Sommersemester stattfinden und die Onlinevorlesungsphasen im Wintersemester.

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit sieben Semester. Der erste Studienabschnitt ist für alle gleich aufgebaut.

Das Studienkonzept ist inhaltlich und zeitlich jedoch sehr flexibel und kann an Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse angepasst werden. Die Regelstudienzeit mit 7 Semestern dient als Leitfaden für Studierende, um ihre Studienplanung zu organisieren und sicherzustellen, dass sie ihr Studium innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abschließen können. Sie haben aber die Möglichkeit, die Studiendauer individuell anzupassen und auf 5 bzw. 6 Semester zu reduzieren.

Eine Verkürzung der Regelstudienzeit ist möglich. Beim Verkürzen des Studiums absolvieren Sie parallel zum 2. Studienabschnitt den 3. Studienabschnitt. Das bedeutet, dass Sie im direkten Anschluss an den 1. Studienabschnitt die Masterarbeit verfassen. Dafür ist eine Bearbeitungszeit von 20 Wochen vorgesehen.

Gleichzeitig absolvieren Sie in zwei weiteren Vorlesungsphasen (online) von jeweils 4 – 5 Tagen die letzten Lehrveranstaltungen im Rahmen des Masterstudiums.

Während dieses Zeitraums steigen Sie zudem in die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen ein. Dabei können Sie den Kursanbieter und das Kursmodell (z. B. Wochenend-, Block- oder Fernkurs) nach Ihren eigenen Präferenzen frei wählen.

Im letzten Semester absolvieren Sie die schriftliche sowie mündliche StB-Prüfung. Das StB-Examen wird bei Bestehen vollständig auf das Masterstudium angerechnet und deckt 40 Prozent aller Studienleistungen ab.

• Universitärer Master und Steuerberater in einem Studiengang
• StB-Prüfungsvorbereitung plus gestaltende Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Kompetenz
• Keine Bindung an einen bestimmten Steuerberaterkurs, sondern individuelle Wahl des für Sie passenden Anbieters
• Berechtigt zur Promotion
• Optimaler Mix aus Theorie und Praxis
• Blockstudium unter Einschluss der Wochenenden minimiert Fehlzeiten am Arbeitsplatz
• Kostenfreier Zugang während des Studiums auf die E-Learnings der Tax-Academy

Der Studiengang ist modular aufgebaut:

1. Studienabschnitt
Der erste Studienabschnitt besteht aus insgesamt 8 Vorlesungsphasen, denen jeweils eine mehrwöchige Selbstlernphase vorangeht. Die Vorlesungsphasen finden ca. alle 2 Monate statt und umfassen jeweils 4 – 6 Tage. Dafür werden regelmäßig Wochenenden in Anspruch genommen, was die Fehlzeiten am Arbeitsplatz minimiert. Diese Gestaltung ermöglicht es auch, dass die zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche Berufspraxis ohne Zeitverlust erreicht werden kann.

2. Studienabschnitt
Der zweite Studienabschnitt ist dafür da, sich auf die Steuerberaterprüfung vorzubereiten. Sie haben die Möglichkeit an einem entsprechenden Vorbereitungskurs teilzunehmen. Dabei können Kursanbieter und Kursmodell (z. B. Wochenend-, Block- oder Fernkurs) nach Ihren eigenen Präferenzen frei gewählt werden. Die Universität Freiburg prüft, ob Kursanbieter und Kursinhalte die qualitativen Anforderungen des Studiengangs erfüllen.

3. Studienabschnitt
Im 3. Studienabschnitt konzentrieren Sie sich vollständig auf die Vorbereitung und Absolvierung der schriftlichen und mündlichen Steuerberaterprüfung. Bei Bestehen wird das Steuerberaterexamen vollständig auf das Masterstudium angerechnet und deckt 40 Prozent aller Studienleistungen ab. Damit sind alle Studienleistungen erfüllt und das Studium erfolgreich abgeschlossen.

Den aktuellen Vorlesungsplan für die 1. – 8. Präsenz-/Vorlesungsphase schicken wir Ihnen, nachdem Sie sich für das Studium immatrikuliert haben. Die 9. + 10. Vorlesungsphase findet online statt, weitere Informationen hierzu finden Sie in der ersten Präsenz-/Vorlesungswoche in dem Willkommensordner auf ILIAS bzw. wir werden Sie auch vor Ort oder online während der Präsenz-/Vorlesungsphasen informieren.

Nach erfolgreicher Immatrikulation werden Sie weitere Informationen per E-Mail von uns bekommen. Den Vorlesungsplan finden Sie auch immer auf der Homepage.

Die Anrechnung von Leistungen erfolgt normalerweise nach Immatrikulation. Die Studierenden stellen hierzu einen Antrag.

Im Erststudium erbrachte Leistungen werden unter den folgenden Voraussetzungen anerkannt:

  • Die Leistungen müssen gleichwertig sein. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen, denen des M.A. Taxation im Wesentlichen entsprechen.
  • Es muss gewährleistet sein, dass mit dem Erlangen des Mastergrades insgesamt mindestens 330 ECTS-Punkte erworben werden. Somit ist die Anerkennung von Leistungen nur möglich, wenn im Erststudium mehr als 210 ECTS-Punkte erworben wurden. Für Abschlüsse, die nicht nach dem ECTS-System bewertet sind, gilt, dass die Regelstudienzeit mindestens 7 Semester betragen muss.

Die Studiengebühren betragen bei einer Einmalzahlung (ohne Semesterbeitrag) 10.800 EUR. Die Studiengebühr ist zu Beginn des Studiums in einem Betrag komplett zu entrichten.

Da unser Studiengang berufsbegleitend ist, besteht alternativ die Möglichkeit, die Studiengebühr in 7 Raten zu zahlen. Die Studiengebühr beläuft sich sodann auf 11.800 EUR und ist semesterweise wie folgt zu entrichten:

1. und 2. und 3. Fachsemester: je 2.300 EUR
4. und 5. Fachsemester: je 150 EUR
6. und 7. Fachsemester: je 2.300 EUR

Die erste Rate ist zu Beginn des Studiums zu zahlen. Die folgenden Raten sind jeweils vor Beginn des nächsten Semesters zu bezahlen.

Zusätzlich ist für jedes Fachsemester der Semesterbeitrag der Universität Freiburg zu entrichten: 180 EUR/Semester (Stand: Sommersemester 2024).

Die Vorlesungsphasen finden regelmäßig auch am Wochenende statt. Dadurch reduziert sich die Anzahl der für das Studium einzusetzenden Urlaubstage. Diese Gestaltung minimiert auch die Fehlzeiten am Arbeitsplatz und trägt zur hohen Akzeptanz des Studiengangs bei den Vorgesetzten und im Kollegenkreis bei.

IV. Der Taxmaster und das Steuerberaterexamen

Die schriftliche Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich von den Steuerberaterkammern angeboten. Sie besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren zu den folgenden Themengebieten:

– Klausur I: Verfahrensrecht und andere Steuergebiete
– Klausur II: Ertragssteuerrecht
– Klausur III: Buchführung und Bilanzwesen

Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundesweit einheitlich und finden i. d. R. jährlich im Oktober statt.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag sowie sechs Prüfungsabschnitten. Sie findet regelmäßig zwischen Januar und März des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt. Zugelassen wird, wer im schriftlichen Teil mindestens die Gesamtnote 4,5 erreicht hat.

Zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit nachweisen kann.

Die Mindestdauer der praktischen Tätigkeit hängt von der Länge der Studienzeit ab: Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs mindestens vier Jahre, ist eine zweijährige, bei einer kürzeren Studienzeit eine dreijährige Tätigkeit erforderlich. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden. Diese Anforderung gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitbeschäftigte.

Wurde nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) ein weiterer Abschluss (z. B. Master) erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet und auch solche Zeiten der praktischen Tätigkeit berücksichtigt, die nach dem Erwerb des ersten Abschlusses absolviert wurden.

Um die zur Zulassung zum StB-Examen notwendige Berufspraxis zu reduzieren, bieten wir einmal im Jahr sogenannte Ersatzklausuren an. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Masterabschluss noch vor dem Steuerberaterexamen zu erlangen, wodurch sich Ihre erforderliche Berufspraxis von 3 auf 2 Jahre verkürzt.
Sollten Sie durch das StB-Examen durchfallen, haben Sie die Möglichkeit, durch Bestehen unserer Ersatzklausuren dennoch den Masterabschluss zu erlangen.

Unser Studiengang besteht aus drei Studienabschnitten. Im ersten Studienabschnitt finden die Grundlagen, Seminare, die Vertiefung sowie der Wahlbereich statt. Dieser besteht aus 8 Vorlesungsterminen mit mehrwöchigen vorangehenden Selbstlernphasen.

Im 2. Studienabschnitt befinden Sie sich nicht mehr an der Universität, sondern komplett in der selbstständigen Lern-Phase. In diesem Abschnitt haben Sie keine Vorlesungen, sondern bereiten sich auf das Steuerberaterexamen vor und schreiben dieses dann auch bei der Steuerberaterkammer. Weitere Informationen zum Examen finden Sie bei Bedarf unter dem folgenden Link.

Zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen stellt die Uni Freiburg keine Materialien, jedoch steht sie in Kooperation mit der Tax-Academy, welche Vorbereitungskurse anbietet. Bitte beachten Sie, dass in den Studiengebühren die Kosten für die Vorbereitungskurse nicht mitenthalten ist. Hier gelangen Sie zur der Tax-Academy.

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