FAQ

I. Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Sie müssen sich online über das Portal der Universität Freiburg „HISinOne“ anmelden und bestimmte Dokumente (Zeugnisse, Urkunden, Lebenslauf etc.) einreichen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Anweisungen der Universität Freiburg unter dem folgendem Link.
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten auch vor dem 15.09. bzw. 15.03. bereits Rückmeldung, denn ca. alle 2-3 Wochen berät sich der Zulassungsausschuss und teilt das Ergebnis über das Bewerbertool HisInOne mit.
Zunächst müssen Sie sich über das Portal „HISinOne“ für den Studiengang mit den erforderlichen Unterlagen bewerben. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Zusage. Ab dann beginnt die Immatrikulationsfrist. Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist an der Universität Freiburg immatrikulieren, sind Sie eingeschrieben und werden studentisches Mitglied der Universität Freiburg.
Um nachträglich fehlende Dokumente bzw. Informationen nachzureichen, gibt es die Möglichkeit, Ihren Antrag zu bearbeiten.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen dazu, wie Sie Änderungen in HisInOne vornehmen können.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Freiburg ist eine ordnungsgemäße Immatrikulation (Einschreibung). Mit der Immatrikulation werden Sie studentisches Mitglied an der Universität Freiburg.
Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Zulassungsbescheid von der Uni Freiburg, einen Antrag auf Immatrikulation sowie weitere Unterlagen. Informationen über alle für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Service-Center-Studiums.
Die Immatrikulation ist die Voraussetzung zum Studienstart im April (Sommersemester/Präsenz-Studium) oder Oktober (Wintersemester/Online-Studium).
II. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Weiterbildungsstudiengang Master of Arts – Taxation wird zugelassen, wer…
1. einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem Studiengang der Rechts- oder der Wirtschaftswissenschaften oder in einem gleichwertigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben hat, der einen Leistungsumfang von mindestens 180 ECTS-Punkten hat,
2. über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ entsprechen, und
3. über nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Nr. 1 erworbene fachrelevante berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr verfügt.
Bei diesem Studiengang handelt es sich um einen Weiterbildungsstudiengang. Das Studium Master of Arts – Taxation wird berufsbegleitend absolviert. Sie haben mit diesem berufsbegleitenden Studiengang die Möglichkeit, zwei Abschlüsse zu erlangen – den Mastertitel der Universität Freiburg und das Steuerberaterexamen. Für die Zulassung ist eine in der Regel einjährige Berufserfahrung im steuerlichen Bereich nach dem Abschluss des ersten Hochschulstudiums notwendig.
Es ist möglich, mit einer Berufserfahrung von weniger als einem Jahr zum Studium zugelassen zu werden. Hier entscheidet der Zulassungsausschuss nach Bewerbungseingang. Wichtig ist, dass mit Ihrer Berufstätigkeit später die Zulassung zur staatlichen Steuerberaterprüfung erreicht werden kann. Daher sagen wir in der Regel ein Jahr, da Sie durch die Kammer ohne die erforderliche Berufspraxis nicht zum Steuerberaterexamen zugelassen werden. Bei uns können Sie aber auch mit einer Berufserfahrung von wengier als einem Jahr beginnen.
• Bachelor- oder Masterabschluss (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule) mit mindestens 180 ECTS-Punkten,
• Diplom (z. B. Dipl.-Kauffrau/Kaufmann, Dipl.-Betriebswirt/in, Dipl.-Finanzwirt/in, Dipl.-Volkswirt/in, Dipl.-Wirtschaftsjurist/in u. a.),
• Staatsexamen.
Um klären zu können, ob Ihr Bachelorabschluss für die Zulassung ausreicht, müssten Sie bei Ihrer Fakultät nachschauen bzw. nachfragen, ob Ihr Studienfach als ein wirtschaftswissenschaftliches Studium eingestuft wird.
Für die Zulassung zu unserem Studiengang ist zum einen ein Hochschulabschluss aus dem Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder in einem verwandten Fach im Umfang von 180 ECTS-Punkten erforderlich.
Sie müssten dann Ihren ausländischen Bachelorabschluss mit 180 ECTS-Punkten nachweisen können.
Sie müssten nachweisen, dass Sie in einem steuerlichen Bereich tätig sind.
Für die Zulassung zum Steuerberaterexamen ist es entscheidend, dass Sie das deutsche Steuerrecht beherrschen und anwenden können. Daher wird in der Regel vorausgesetzt, dass Sie entweder in Deutschland tätig sind oder über umfassende Erfahrung im deutschen Steuerrecht verfügen.
Bei der Steuerberaterkammer ist es so, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden darf. Im Zulassungsverfahren zur Steuerberaterprüfung können nur solche Zeiträume berücksichtigt werden, in denen die praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht wurde (§ 36 Abs. 3 StBerG).
Diese Anforderung gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitbeschäftigte. Es ist unschädlich, wenn Bewerber über die 16 Wochenstunden hinaus andere, z. B. vereinbare Tätigkeiten, ausführen.
Im Zulassungsverfahren zur Steuerberaterprüfung können nur solche Zeiträume berücksichtigt werden, in denen die praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht wurde (§ 36 Abs. 3 StBerG).
Bedeutung von “auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern” (§ 36 Abs. 3 StBerG)
Eine derartige Tätigkeit ist gegeben, wenn Aufgaben wahrgenommen werden, die den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten sind (Kernbereich der Berufstätigkeit des Steuerberaters), z. B.:
• Einrichtung der Buchführung (Finanz- und Lohnbuchhaltung)
• Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen,
• Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen.
Nicht ausreichend sind:
• Führung von Büchern und Aufzeichnungen
• Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
• Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
Praktische Vortätigkeiten in den Randgebieten des Steuerrechts, die dieses nur mittelbar berühren, reichen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nicht aus. Dies gilt beispielsweise für eine Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder als Buchhalter, bei deren Erledigung steuerliche Fragen lediglich mit zu berücksichtigen sind. Auch eine Tätigkeit als Rechtsanwalt erfüllt nicht ohne weiteres die berufspraktische Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Eine Zulassung ist leider nicht möglich, wenn kein schriftlicher Nachweis (z. B. Leistungsübersicht, Transcript oder Bestätigung) vorliegt, dass Ihr Studium bis zum 15.03. oder 15.09. mit mindestens 180 ECTS abgeschlossen ist.
Das endgültige Zeugnis können Sie nachreichen. Allerdings benötigen wir unbedingt eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Studium zum Stichtag vollständig abgeschlossen wurde.
III. Das Studium
Sie haben die Möglichkeit, das Studium entweder im Sommersemester zu starten, in dem es in Präsenz in Freiburg oder als Online-Studium stattfindet, oder im Wintersemester, in dem es ausschließlich als Online-Studium angeboten wird.
Das Präsenz-Studium startet jährlich zum Sommersemester (im April) und findet am Standort Freiburg statt. Die ersten acht Präsenzveranstaltungen werden vor Ort in den Räumlichkeiten der Universität Freiburg abgehalten. Die letzten beiden Vorlesungsphasen absolvieren Sie hingegen online.
Das Online-Studium startet jährlich zum Sommersemester (im April). Dabei nehmen Sie an allen Vorlesungen, Prüfungsleistungen und Studienleistungen online von zu Hause aus teil. Die Veranstaltungen finden per Videokonferenz über Zoom statt.
Auf der Lernplattform ILIAS stehen Ihnen zudem jederzeit die Unterlagen, Aufzeichnungen und kostenfreien studienbegleitenden E-Learnings der Tax Academy zur Verfügung.
Theoretisch ist es möglich, dass Sie vom Onlinestudium zum Präsenzstudium wechseln können und auch umgekehrt. Jedoch müssten Sie bei einem Wechsel mit einer Verzögerung um ein Semester rechnen, da die Präsenzphasen immer im Sommersemester stattfinden.
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit sieben Semester. Der erste Studienabschnitt ist für alle gleich aufgebaut.
Das Studienkonzept ist inhaltlich und zeitlich jedoch sehr flexibel und kann an Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse angepasst werden. Die Regelstudienzeit mit 7 Semestern dient als Leitfaden für Studierende, um ihre Studienplanung zu organisieren und sicherzustellen, dass sie ihr Studium innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abschließen können. Sie haben aber die Möglichkeit, die Studiendauer individuell anzupassen und auf 5 bzw. 6 Semester zu reduzieren.
Eine Verkürzung der Regelstudienzeit ist möglich. Beim Verkürzen des Studiums absolvieren Sie parallel zum 2. Studienabschnitt den 3. Studienabschnitt. Das bedeutet, dass Sie im direkten Anschluss an den 1. Studienabschnitt die Masterarbeit verfassen. Dafür ist eine Bearbeitungszeit von 20 Wochen vorgesehen.
Gleichzeitig absolvieren Sie in zwei weiteren Vorlesungsphasen (online) von jeweils 4 – 5 Tagen die letzten Lehrveranstaltungen im Rahmen des Masterstudiums.
Während dieses Zeitraums steigen Sie zudem in die Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen ein. Dabei können Sie den Kursanbieter und das Kursmodell (z. B. Wochenend-, Block- oder Fernkurs) nach Ihren eigenen Präferenzen frei wählen.
Um die zur Zulassung zum Steuerberaterexamen notwendige Berufspraxis zu reduzieren, bieten wir einmal im Jahr sogenannte
Steuerberaterersatzklausuren an. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Masterabschluss noch vor dem Steuerberaterexamen zu erlangen, wodurch sich Ihre erforderliche Berufspraxis von 3 auf 2 Jahre verkürzt. Diese sind an der Universität Freiburg ebenfalls an 3 Tage zu jeweils 6 Stunden. (Aufbau ähnlich wie dieExamensklausuren).
Wenn Sie die Steuerberaterersatzklausuren bestehen und alle Leistungen vom Master erfüllt haben, bekommen Sie das Zeugnis auch vor dem Steuerberaterexamen.
Für die Steuerberaterersatzklausuren ist es wichtig, dass Sie sich genauso intensiv vorbereiten wie für das Steuerberaterexamen. Daher sollten Sie zum Zeitpunkt der Ersatzklausur bereits den Wissensstand erreicht haben, der erforderlich ist, um auch das Steuerberaterexamen erfolgreich zu bestehen.
Die Regelstudienzeit dient als Leitfaden für Studierende, um ihre Studienplanung zu organisieren und sicherzustellen, dass sie ihr Studium innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens abschließen können.
Die Studierende haben aber die Möglichkeit, die Studiendauer individuell anzupassen.
• Universitärer Master und Steuerberater in einem Studiengang
• StB-Prüfungsvorbereitung plus gestaltende Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Kompetenz
• Keine Bindung an einen bestimmten Steuerberaterkurs, sondern individuelle Wahl des für Sie passenden Anbieters
• Berechtigt zur Promotion
• Optimaler Mix aus Theorie und Praxis
• Blockstudium unter Einschluss der Wochenenden minimiert Fehlzeiten am Arbeitsplatz
• Kostenfreier Zugang während des Studiums auf die E-Learnings der Tax-Academy
Der Studiengang ist modular aufgebaut:
1. Studienabschnitt
Der erste Studienabschnitt besteht aus insgesamt 8 Vorlesungsphasen, denen jeweils eine mehrwöchige Selbstlernphase vorangeht. Die Vorlesungsphasen finden ca. alle 2 Monate statt und umfassen jeweils 4 – 6 Tage. Dafür werden regelmäßig Wochenenden in Anspruch genommen, was die Fehlzeiten am Arbeitsplatz minimiert. Diese Gestaltung ermöglicht es auch, dass die zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche Berufspraxis ohne Zeitverlust erreicht werden kann.
2. Studienabschnitt
Der zweite Studienabschnitt ist dafür da, sich auf die Steuerberaterprüfung vorzubereiten. Sie haben die Möglichkeit an einem entsprechenden Vorbereitungskurs teilzunehmen. Dabei können Kursanbieter und Kursmodell (z. B. Wochenend-, Block- oder Fernkurs) nach Ihren eigenen Präferenzen frei gewählt werden. Die Universität Freiburg prüft, ob Kursanbieter und Kursinhalte die qualitativen Anforderungen des Studiengangs erfüllen.
3. Studienabschnitt
Im 3. Studienabschnitt konzentrieren Sie sich vollständig auf die Vorbereitung und Absolvierung der schriftlichen und mündlichen Steuerberaterprüfung. Bei Bestehen wird das Steuerberaterexamen vollständig auf das Masterstudium angerechnet und deckt 40 Prozent aller Studienleistungen ab. Damit sind alle Studienleistungen erfüllt und das Studium erfolgreich abgeschlossen.
Ein Wechsel zwischen Online- und Präsenzstudium ist nicht sinnvoll, da die Vorlesungen von unterschiedlichen Dozenten gehalten werden und sich die Lehrinhalte unterscheiden. Dies führt dazu, dass auch die Prüfungsfragen variieren.
Zudem müssten Sie bei einem Wechsel mit einer Verzögerung von einem Semester rechnen, da die erste Präsenzphase immer im Sommersemester stattfindet. Wir empfehlen daher, sich frühzeitig für das gewünschte Studienformat zu entscheiden, um einen reibungslosen Studienverlauf sicherzustellen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich an Ihrem individuellen Vorlesungsplan zu orientieren und raten von einer hybriden Teilnahme ab. Unser Studienplan ist speziell auf die gewählte Studiengangsform (Online- oder Präsenzstudium) ausgerichtet.
Den aktuellen Vorlesungsplan für die 1. – 8. Präsenz-/Vorlesungsphase schicken wir Ihnen, nachdem Sie sich für das Studium immatrikuliert haben. Die 9. + 10. Vorlesungsphase findet online statt, weitere Informationen hierzu finden Sie in der ersten Präsenz-/Vorlesungswoche in dem Willkommensordner auf ILIAS bzw. wir werden Sie auch vor Ort oder online während der Präsenz-/Vorlesungsphasen informieren.
Nach erfolgreicher Immatrikulation werden Sie weitere Informationen per E-Mail von uns bekommen. Den Vorlesungsplan finden Sie auch immer auf der Homepage.
Die Anrechnung von Leistungen erfolgt normalerweise nach Immatrikulation. Die Studierenden stellen hierzu einen Antrag.
Im Erststudium erbrachte Leistungen werden unter den folgenden Voraussetzungen anerkannt:
- Die Leistungen müssen gleichwertig sein. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Leistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen, denen des M.A. Taxation im Wesentlichen entsprechen.
- Es muss gewährleistet sein, dass mit dem Erlangen des Mastergrades insgesamt mindestens 330 ECTS-Punkte erworben werden. Somit ist die Anerkennung von Leistungen nur möglich, wenn im Erststudium mehr als 210 ECTS-Punkte erworben wurden. Für Abschlüsse, die nicht nach dem ECTS-System bewertet sind, gilt, dass die Regelstudienzeit mindestens 7 Semester betragen muss.
Der Masterabschluss mit insgesamt 120 ECTS-Punkten setzt sich wie folgt zusammen:
- Lehrveranstaltungen: 53 ECTS-Punkte
- Masterarbeit: 20 ECTS-Punkte
- Steuerberaterprüfung: 47 ECTS-Punkte
Theoretisch ist es möglich, dass Sie Ihr Masterstudium ablegen können, indem Sie unsere StB.-Ersatzklausuren mitschreiben. Die StB-Ersatzklausuren sind für diejenigen gedacht, die den Taxmaster Abschluss zur Verkürzung des Steuerberaterexamens benötigen oder das Steuerberaterexamen nicht bestanden haben.
Für die StB.-Ersatzklausuren müssen Sie aber genauso im Umfang lernen wie für das StB-Examen.
Als Hilfsmittel sind die für die schriftliche Steuerberaterprüfung einschlägigen Gesetzestexte (Steuererlasse,-richtlinien,-gesetze) sowie ein nicht programmierbarer Taschenrechner zulässig. Die Textausgaben dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Register dürfen als Beschriftung nur Stichworte und Paragraphen enthalten.
Durch das Studium werden insgesamt 120 ECTS-Punkte erworben. Diese verteilen sich auf die Lehrveranstaltungen (insgesamt 100 ECTS-Punkte, davon 47 ECTS-Punkte durch Anrechnung der bestandenen Steuerberaterprüfung) und die abschließende Masterarbeit (20 ECTS-Punkte).
Um einen ECTS-Punkt zu erreichen, ist im Durchschnitt ein Zeitaufwand (sog. „Workload“) von 25 Stunden erforderlich. Die der Vergabe der ECTS-Punkte zugrundeliegende Planung beinhaltet Zeiten für:
- die individuelle Vorbereitung in der Selbstlernphase,
- die anschließende Lehrveranstaltung sowie
- die Nachbereitung der Veranstaltung und Klausurvorbereitung.
Als Durchschnittswert wird in den Selbstlernphasen ein durchschnittlicher Zeitaufwand für das Studium von ca. 10 – 15 Stunden pro Woche veranschlagt. Dieser verteilt sich je nach Veranstaltung auf das Literaturstudium und auf Gruppenaufgaben und das Verfassen von Seminararbeiten sowie – nach der jeweiligen Lehrveranstaltung – auf die Klausur-vorbereitung.
Im Onlinestudium werden die Lehrveranstaltungen entweder aufgezeichnet oder es stehen Vorabaufzeichnungen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Gruppenarbeiten, Klausuren sowie mündliche Vorträge nicht aufgezeichnet werden. Diese Veranstaltungen finden jedoch ausschließlich an Wochenenden statt, sodass Sie hierfür keinen zusätzlichen Urlaubstag einplanen müssen.
IV. Der Taxmaster und das Steuerberaterexamen
Die schriftliche Prüfung wird grundsätzlich einmal jährlich von den Steuerberaterkammern angeboten. Sie besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren zu den folgenden Themengebieten:
– Klausur I: Verfahrensrecht und andere Steuergebiete
– Klausur II: Ertragssteuerrecht
– Klausur III: Buchführung und Bilanzwesen
Die Termine sowie die Prüfungsklausuren sind bundesweit einheitlich und finden i. d. R. jährlich im Oktober statt.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag sowie sechs Prüfungsabschnitten. Sie findet regelmäßig zwischen Januar und März des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt. Zugelassen wird, wer im schriftlichen Teil mindestens die Gesamtnote 4,5 erreicht hat.
Zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeitszeit nachweisen kann.
Die Mindestdauer der praktischen Tätigkeit hängt von der Länge der Studienzeit ab: Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs mindestens vier Jahre, ist eine zweijährige, bei einer kürzeren Studienzeit eine dreijährige Tätigkeit erforderlich. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden. Diese Anforderung gilt sowohl für Voll- als auch für Teilzeitbeschäftigte.
Wurde nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) ein weiterer Abschluss (z. B. Master) erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet und auch solche Zeiten der praktischen Tätigkeit berücksichtigt, die nach dem Erwerb des ersten Abschlusses absolviert wurden.
Unser Studiengang besteht aus drei Studienabschnitten. Im ersten Studienabschnitt finden die Grundlagen, Seminare, die Vertiefung sowie der Wahlbereich statt. Dieser besteht aus 8 Vorlesungsterminen mit mehrwöchigen vorangehenden Selbstlernphasen.
Im 2. Studienabschnitt befinden Sie sich nicht mehr an der Universität, sondern komplett in der selbstständigen Lern-Phase. In diesem Abschnitt haben Sie keine Vorlesungen, sondern bereiten sich auf das Steuerberaterexamen vor und schreiben dieses dann auch bei der Steuerberaterkammer. Weitere Informationen zum Examen finden Sie bei Bedarf unter dem folgenden Link.
Zur Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen stellt die Uni Freiburg keine Materialien, jedoch steht sie in Kooperation mit der Tax-Academy, welche Vorbereitungskurse anbietet. Bitte beachten Sie, dass in den Studiengebühren die Kosten für die Vorbereitungskurse nicht mitenthalten ist. Hier gelangen Sie zur der Tax-Academy.
Für Sie ist grundsätzlich die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk Sie vorwiegend beruflich tätig sind. Sofern Sie nicht tätig sind, ist dies die Kammer des Bezirks, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.