Sie können sich für den Master of Arts – Taxation bewerben, wenn Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Bereichen der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder damit verwandten Bereichen mit mindestens 180 ECTS-Punkten erlangt haben. Das sind beispielsweise:
- Bachelor- oder Masterabschluss (Universität, Fachhochschule, Duale Hochschule) mit mindestens 180 ECTS-Punkten
- Diplom (z. B. Dipl.-Kauffrau/Kaufmann, Dipl.-Betriebswirt:in, Dipl.-Finanzwirt:in, Dipl.-Volkswirt:in, Dipl.-Wirtschaftsjurist:in u. a.)
- Staatsexamen
Zudem sind Kenntnisse der deutschen Sprache notwendig, die mindestens dem Niveau C1 des “Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)” für Sprachen entsprechen.
Wir suchen für unseren Taxmaster motivierte Studierende, die Spaß am Steuerrecht haben und zu einer herausragenden Beraterpersönlichkeit ausgebildet werden möchten.
- Sie können den Taxmaster auch mit geringen steuerrechtlichen Vorkenntnissen studieren. Alles Notwendige lernen Sie während des Studiums. Jedoch müssen Sie über steuerliche berufspraktische Erfahrungen verfügen bzw. zu Studienbeginn nachweisen.
Auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater geeignet
Der Master of Arts – Taxation richtet sich ebenso an fertig geprüfte Steuerberaterinnen und Steuerberater, die einen akademischen Masterabschluss anstreben. Auch für sie gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gern!