Höherer Dienst
Ihre Karrieremöglichkeiten
in den höheren Dienst
– Alle Angaben ohne Gewähr –
Bundesländer bzw. Ministerien
Zugelassen?
„Das BMF stellt insbesondere ein:
– Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung
– Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Berufserfahrung“
Mehr Infos hier.
OFD:
Sie haben das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen und verfügen über mindestens zwei befriedigende Staatsexamina.
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Finanzministerium:
Für Absolventen und Absolventinnen einer Universität bzw. vergleichbaren Hochschule (Abschluss Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master) aus den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (z.B. Politikwissenschaften, Soziologie) erfolgt eine Beschäftigung in der Regel zunächst im Angestelltenverhältnis (nach TV-L). Sofern die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn ausreichende einschlägige berufliche Erfahrungen erworben wurden, ist auch eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Mehr Infos hier.
„Volljuristen, aber auch Diplom-Kauffrau bzw. Diplomkaufmann Univ. oder Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt Univ. oder Absolventin bzw. Absolvent mit vergleichbarem Masterstudium mit finanz- oder steuerrechtlichem Studienschwerpunkt und überdurchschnittlichem Abschluss.
Für Wirtschaftswissenschaftler*innen: Es werden Erfahrungen in einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen dem Studiengang entsprechen- den Tätigkeit vorausgesetzt, die nach Abschluss des erforderlichen Studiums erworben wurden.
Insgesamt setzt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine mindestens dreijährige hauptberufliche den künftigen Aufgaben in der Steuerverwaltung entsprechende Tätigkeit (zum Beispiel in Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften) voraus, wovon mindestens ein Jahr der Tätigkeit auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen muss (Finanzämter, Landesamt für Steuern, Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), die im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses gemäß TV-L abzuleisten ist.“
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Nach Stellenausschreibung scheinbar ausschließlich Volljurist*innen.
Mehr Infos hier.
„Absolvent*innen eines Masterstudienganges der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften oder “Komplexes Entscheiden”, Public Management‚ Public Administration oder IT;
Einstellung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen als Verwaltungsbeschäftigte beziehungsweise Verwaltungsbeschäftigter (Entgeltgruppe 13 TV-L) oder, mit entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrat oder Regierungsrätin mit der Besoldungsgruppe A 13.
Rechtliche Voraussetzungen: Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes von mindestens zweijähriger Dauer mit Prüfung oder eine „geeignete hauptberufliche Tätigkeit“ genannt (§ 14 Abs. 4 BremBG).“
Mehr Infos hier.
„Mit einem abgeschlossenen Jurastudium (2. Juristisches Staatsexamen) steht Juristen*innen der Weg in den höheren Dienst der Hessischen Steuerverwaltung mit entsprechender Führungsverantwortung offen.
Betriebswirt*innen mit Bachelor- oder Masterabschluss bieten wir die Möglichkeit, im Außendienst der Steuerverwaltung zu arbeiten oder als Fachprüfer*in für Unternehmensbewertung bei Auslandssachverhalten.“
Mehr Infos hier.
Nicht bekannt.
Ausschließlich Volljurist*innen
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Volljuristin/Volljurist sowie Verwaltungsassessorin/Verwaltungsassessor:
„Voraussetzung für die Einstellung in die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung (ehemals Laufbahn des höheren Dienstes) ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 StBAG ein abgeschlossenes mindestens dreijähriges akkreditiertes Hochschulstudium (bei konsekutiven Studiengängen unter Berücksichtigung des Bachelorstudiums) der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Sozial- oder finanzwissenschaftliche Anteile eines überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind bis zu einem Umfang von 20 v.H. des Gesamtstudiums unschädlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StBAG einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung nachweisen.“
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Rechtslage: Ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können Bewerber nur als „andere Bewerber“ i. S. d. § 3 Abs. 1 LBG NRW eingestellt werden.
>>> Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können in NRW nicht durch dreijährige hauptberufliche Erfahrung ersetzt werden.
Gesucht werden Volljurist*innen und auch Wirtschaftswissenschaftler*innen. Ob in den höheren Dienst eingestellt wird, ist aber unklar.
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Nicht bekannt.
Volljurist*innen
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Bundesländer bzw. Ministerien
„Das BMF stellt insbesondere ein:
– Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung
– Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Berufserfahrung“
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OFD:
Sie haben das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen und verfügen über mindestens zwei befriedigende Staatsexamina.
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Finanzministerium:
Für Absolventen und Absolventinnen einer Universität bzw. vergleichbaren Hochschule (Abschluss Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master) aus den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (z.B. Politikwissenschaften, Soziologie) erfolgt eine Beschäftigung in der Regel zunächst im Angestelltenverhältnis (nach TV-L). Sofern die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn ausreichende einschlägige berufliche Erfahrungen erworben wurden, ist auch eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
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„Volljuristen, aber auch Diplom-Kauffrau bzw. Diplomkaufmann Univ. oder Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt Univ. oder Absolventin bzw. Absolvent mit vergleichbarem Masterstudium mit finanz- oder steuerrechtlichem Studienschwerpunkt und überdurchschnittlichem Abschluss.
Für Wirtschaftswissenschaftler*innen: Es werden Erfahrungen in einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen dem Studiengang entsprechen- den Tätigkeit vorausgesetzt, die nach Abschluss des erforderlichen Studiums erworben wurden.
Insgesamt setzt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine mindestens dreijährige hauptberufliche den künftigen Aufgaben in der Steuerverwaltung entsprechende Tätigkeit (zum Beispiel in Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften) voraus, wovon mindestens ein Jahr der Tätigkeit auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen muss (Finanzämter, Landesamt für Steuern, Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), die im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses gemäß TV-L abzuleisten ist.“
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Nach Stellenausschreibung scheinbar ausschließlich Volljurist*innen.
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„Absolvent*innen eines Masterstudienganges der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften oder “Komplexes Entscheiden”, Public Management‚ Public Administration oder IT;
Einstellung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen als Verwaltungsbeschäftigte beziehungsweise Verwaltungsbeschäftigter (Entgeltgruppe 13 TV-L) oder, mit entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrat oder Regierungsrätin mit der Besoldungsgruppe A 13.
Rechtliche Voraussetzungen: Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes von mindestens zweijähriger Dauer mit Prüfung oder eine „geeignete hauptberufliche Tätigkeit“ genannt (§ 14 Abs. 4 BremBG).“
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„Mit einem abgeschlossenen Jurastudium (2. Juristisches Staatsexamen) steht Juristen*innen der Weg in den höheren Dienst der Hessischen Steuerverwaltung mit entsprechender Führungsverantwortung offen.
Betriebswirt*innen mit Bachelor- oder Masterabschluss bieten wir die Möglichkeit, im Außendienst der Steuerverwaltung zu arbeiten oder als Fachprüfer*in für Unternehmensbewertung bei Auslandssachverhalten.“
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Nicht bekannt.
Ausschließlich Volljurist*innen
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Volljuristin/Volljurist sowie Verwaltungsassessorin/Verwaltungsassessor:
„Voraussetzung für die Einstellung in die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung (ehemals Laufbahn des höheren Dienstes) ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 StBAG ein abgeschlossenes mindestens dreijähriges akkreditiertes Hochschulstudium (bei konsekutiven Studiengängen unter Berücksichtigung des Bachelorstudiums) der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Sozial- oder finanzwissenschaftliche Anteile eines überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind bis zu einem Umfang von 20 v.H. des Gesamtstudiums unschädlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StBAG einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung nachweisen.“
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Rechtslage: Ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können Bewerber nur als „andere Bewerber“ i. S. d. § 3 Abs. 1 LBG NRW eingestellt werden.
>>> Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können in NRW nicht durch dreijährige hauptberufliche Erfahrung ersetzt werden.
Gesucht werden Volljurist*innen und auch Wirtschaftswissenschaftler*innen. Ob in den höheren Dienst eingestellt wird, ist aber unklar.
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Nicht bekannt.
Volljurist*innen
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