Höherer Dienst

Ihre Karrieremöglichkeiten

Einstellungen von Wirtschaftswissenschaftler:innen
in den höheren Dienst
Anbei finden Sie eine Übersicht zu den Einstellungsvoraussetzungen in den höheren Dienst in den jeweiligen Bundesländern. In den allermeisten Bundesländern werden ausschließlich Volljurist:innen für den höheren Dienst in der Finanzverwaltung gesucht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Bayern, Bremen, evtl. Rheinland-Pfalz und das Bundesfinanzministerium stellen auch Wirtschaftswissenschaftler:innen in den höheren Dienst ein.

Leider haben nur die wenigsten Ministerien eine ausdrückliche, allgemeine Darstellung darüber, wen sie zu welchen Bedingungen einstellen, sodass für diese Übersicht z. T. auf Stellenausschreibungen zurückgegriffen wurde.

– Alle Angaben ohne Gewähr –

Bundesländer bzw. Ministerien

Zugelassen?

„Das BMF stellt insbesondere ein:
– Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung
– Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Berufserfahrung“

Mehr Infos hier.

OFD:
Sie haben das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen und verfügen über mindestens zwei befriedigende Staatsexamina.

Mehr Infos hier.

Finanzministerium:
Für Absolventen und Absolventinnen einer Universität bzw. vergleichbaren Hochschule (Abschluss Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master) aus den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (z.B. Politikwissenschaften, Soziologie) erfolgt eine Beschäftigung in der Regel zunächst im Angestelltenverhältnis (nach TV-L). Sofern die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn ausreichende einschlägige berufliche Erfahrungen erworben wurden, ist auch eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.

Mehr Infos hier.

„Volljuristen, aber auch Diplom-Kauffrau bzw. Diplomkaufmann Univ. oder Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt Univ. oder Absolventin bzw. Absolvent mit vergleichbarem Masterstudium mit finanz- oder steuerrechtlichem Studienschwerpunkt und überdurchschnittlichem Abschluss.

Für Wirtschaftswissenschaftler*innen: Es werden Erfahrungen in einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen dem Studiengang entsprechen- den Tätigkeit vorausgesetzt, die nach Abschluss des erforderlichen Studiums erworben wurden.
Insgesamt setzt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine mindestens dreijährige hauptberufliche den künftigen Aufgaben in der Steuerverwaltung entsprechende Tätigkeit (zum Beispiel in Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften) voraus, wovon mindestens ein Jahr der Tätigkeit auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen muss (Finanzämter, Landesamt für Steuern, Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), die im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses gemäß TV-L abzuleisten ist.“

Mehr Infos hier.

„Das Land Berlin stellt regelmäßig zum 1. Oktober eines Jahres mehre Regierungsrätinnen und Regierungsräte (BesGr. A 13) im Beamtenverhältnis auf Probe für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes ein (ausschließlich für Juristen).“

Mehr Infos hier.

 

Nach Stellenausschreibung scheinbar ausschließlich Volljurist*innen.

Mehr Infos hier.

„Absolvent*innen eines Masterstudienganges der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften oder “Komplexes Entscheiden”, Public Management‚ Public Administration oder IT;

Einstellung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen als Verwaltungsbeschäftigte beziehungsweise Verwaltungsbeschäftigter (Entgeltgruppe 13 TV-L) oder, mit entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrat oder Regierungsrätin mit der Besoldungsgruppe A 13.

Rechtliche Voraussetzungen: Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes von mindestens zweijähriger Dauer mit Prüfung oder eine „geeignete hauptberufliche Tätigkeit“ genannt (§ 14 Abs. 4 BremBG).“

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljuristinnen und Volljuristen.

Mehr Infos hier.

„Mit einem abgeschlossenen Jurastudium (2. Juristisches Staatsexamen) steht Juristen*innen der Weg in den höheren Dienst der Hessischen Steuerverwaltung mit entsprechender Führungsverantwortung offen.

Betriebswirt*innen mit Bachelor- oder Masterabschluss bieten wir die Möglichkeit, im Außendienst der Steuerverwaltung zu arbeiten oder als Fachprüfer*in für Unternehmensbewertung bei Auslandssachverhalten.“

Mehr Infos hier.

Nicht bekannt.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Volljuristin/Volljurist sowie Verwaltungsassessorin/Verwaltungsassessor:

„Voraussetzung für die Einstellung in die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung (ehemals Laufbahn des höheren Dienstes) ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 StBAG ein abgeschlossenes mindestens dreijähriges akkreditiertes Hochschulstudium (bei konsekutiven Studiengängen unter Berücksichtigung des Bachelorstudiums) der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Sozial- oder finanzwissenschaftliche Anteile eines überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind bis zu einem Umfang von 20 v.H. des Gesamtstudiums unschädlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StBAG einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung nachweisen.“

Mehr Infos hier.

Rechtslage: Ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können Bewerber nur als „andere Bewerber“ i. S. d. § 3 Abs. 1 LBG NRW eingestellt werden.

>>> Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können in NRW nicht durch dreijährige hauptberufliche Erfahrung ersetzt werden.

Gesucht werden Volljurist*innen und auch Wirtschaftswissenschaftler*innen. Ob in den höheren Dienst eingestellt wird, ist aber unklar.

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Nicht bekannt.

Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Scheinbar Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Bundesländer bzw. Ministerien

„Das BMF stellt insbesondere ein:
– Volljuristinnen und Volljuristen mit und ohne Berufserfahrung
– Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler mit Berufserfahrung“

Mehr Infos hier.

OFD:
Sie haben das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen und verfügen über mindestens zwei befriedigende Staatsexamina.

Mehr Infos hier.

Finanzministerium:
Für Absolventen und Absolventinnen einer Universität bzw. vergleichbaren Hochschule (Abschluss Diplom, Magister, Staatsprüfung oder Master) aus den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften (z.B. Politikwissenschaften, Soziologie) erfolgt eine Beschäftigung in der Regel zunächst im Angestelltenverhältnis (nach TV-L). Sofern die laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere wenn ausreichende einschlägige berufliche Erfahrungen erworben wurden, ist auch eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.

Mehr Infos hier.

„Volljuristen, aber auch Diplom-Kauffrau bzw. Diplomkaufmann Univ. oder Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt Univ. oder Absolventin bzw. Absolvent mit vergleichbarem Masterstudium mit finanz- oder steuerrechtlichem Studienschwerpunkt und überdurchschnittlichem Abschluss.

Für Wirtschaftswissenschaftler*innen: Es werden Erfahrungen in einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen dem Studiengang entsprechen- den Tätigkeit vorausgesetzt, die nach Abschluss des erforderlichen Studiums erworben wurden.
Insgesamt setzt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe eine mindestens dreijährige hauptberufliche den künftigen Aufgaben in der Steuerverwaltung entsprechende Tätigkeit (zum Beispiel in Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften) voraus, wovon mindestens ein Jahr der Tätigkeit auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen muss (Finanzämter, Landesamt für Steuern, Staatsministerium der Finanzen und für Heimat), die im Rahmen eines Tarifbeschäftigungsverhältnisses gemäß TV-L abzuleisten ist.“

Mehr Infos hier.

„Das Land Berlin stellt regelmäßig zum 1. Oktober eines Jahres mehre Regierungsrätinnen und Regierungsräte (BesGr. A 13) im Beamtenverhältnis auf Probe für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes ein (ausschließlich für Juristen).“

Mehr Infos hier.

 

Nach Stellenausschreibung scheinbar ausschließlich Volljurist*innen.

Mehr Infos hier.

„Absolvent*innen eines Masterstudienganges der Studiengänge Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften oder “Komplexes Entscheiden”, Public Management‚ Public Administration oder IT;

Einstellung erfolgt je nach den persönlichen Voraussetzungen als Verwaltungsbeschäftigte beziehungsweise Verwaltungsbeschäftigter (Entgeltgruppe 13 TV-L) oder, mit entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen, im Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrat oder Regierungsrätin mit der Besoldungsgruppe A 13.

Rechtliche Voraussetzungen: Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes von mindestens zweijähriger Dauer mit Prüfung oder eine „geeignete hauptberufliche Tätigkeit“ genannt (§ 14 Abs. 4 BremBG).“

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljuristinnen und Volljuristen.

Mehr Infos hier.

„Mit einem abgeschlossenen Jurastudium (2. Juristisches Staatsexamen) steht Juristen*innen der Weg in den höheren Dienst der Hessischen Steuerverwaltung mit entsprechender Führungsverantwortung offen.

Betriebswirt*innen mit Bachelor- oder Masterabschluss bieten wir die Möglichkeit, im Außendienst der Steuerverwaltung zu arbeiten oder als Fachprüfer*in für Unternehmensbewertung bei Auslandssachverhalten.“

Mehr Infos hier.

Nicht bekannt.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Volljuristin/Volljurist sowie Verwaltungsassessorin/Verwaltungsassessor:

„Voraussetzung für die Einstellung in die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 der Steuerverwaltung (ehemals Laufbahn des höheren Dienstes) ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 StBAG ein abgeschlossenes mindestens dreijähriges akkreditiertes Hochschulstudium (bei konsekutiven Studiengängen unter Berücksichtigung des Bachelorstudiums) der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften. Sozial- oder finanzwissenschaftliche Anteile eines überwiegend wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind bis zu einem Umfang von 20 v.H. des Gesamtstudiums unschädlich. Zusätzlich müssen Sie gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StBAG einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie eine erfolgreiche zweite Staatsprüfung nachweisen.“

Mehr Infos hier.

Rechtslage: Ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können Bewerber nur als „andere Bewerber“ i. S. d. § 3 Abs. 1 LBG NRW eingestellt werden.

>>> Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung können in NRW nicht durch dreijährige hauptberufliche Erfahrung ersetzt werden.

Gesucht werden Volljurist*innen und auch Wirtschaftswissenschaftler*innen. Ob in den höheren Dienst eingestellt wird, ist aber unklar.

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Ausschließlich Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Nicht bekannt.

Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Scheinbar Volljurist*innen

Mehr Infos hier.

Taxmaster Logo

Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Durch Nutzung von Taxmaster Freiburg stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen