1. Profillinie "Nachfolgeberatung"
Wahlveranstaltung
Erbrecht
Lerninhalte
- Grundlagen des Erbrechts als Übergang privater, vermögensrechtlicher Rechte und Pflichten beim Tode eines Menschen kraft gesetzlicher Anordnung oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen
- Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB)
- Grundlegende Zweiteilung in gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
- Gesetzliche Erbfolge bei fehlenden Verfügungen von Todes wegen
- Gestaltungsmöglichkeiten und Gestaltungsbedarf im Rahmen der Vermögensnachfolge
- Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag) sowie ihre Vor- und Nachteile
- Besonderheiten der Erbengemeinschaft
- Abwicklung von Nachlassfällen
- Im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge wichtige erbrechtliche Institute, wie die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft
- Möglichkeiten des Erblassers, die gesetzlichen Erben von der Erbschaft auszuschließen
- Grenzen der im deutschen Erbrecht bestehenden Testierfreiheit
- Rechtsgrundsätze zu (streitträchtigen) Pflichtteilen der nächsten Verwandten
- Abwicklung eines Erbfalles in der Praxis, ausgehend vom Anfall der Erbschaft bis hin zur Auseinandersetzung unter den Erben
- Nachfolgeregelungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die dazu in Betracht kommenden Gestaltungen
Lernziele
Nach Abschluss dieser Lehrveranstaltung haben Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben:
- Sie können erklären, wie sich nach deutschem Recht die private Vermögensnachfolge vollzieht.
- Sie kennen die möglichen Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) und deren jeweiligen Voraussetzungen. Gleichzeitig wissen Sie, welche inhaltlichen Anordnungen der Erblasser in Verfügungen von Todes wegen treffen kann und welche Auswirkungen diese haben.
- Sie kennen Möglichkeiten, wie der zukünftige Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen werden kann.
- Ihnen sind die Hintergründe der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die Funktionsweise eines Erbscheins und die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten bekannt.
- Sie kennen die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge.